Die wichtigsten Wertbegriffe und ihre Definitionen:
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Anschaffungswert
Der Anschaffungswert umfasst die Summe aller Kosten, die zum Zeitpunkt der Anschaffung aufgewendet werden mussten, um die Maschine / das bewegliche Wirtschaftsgut zu erwerben.
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Neuwert
Der Neuwert umfasst die Summe aller Kosten, zu denen ein bewegliches Wirtschaftsgut in neuem, ungebrauchten, untadeligen Zustand am Bewertungsstichtag in Betrieb zu nehmen wäre.
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Zeitwert (allgemein)
Der Zeitwert beschreibt im allgemeinen den Wert einer gebrauchten Maschine / Anlage / Betriebseinrichtung am Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung von deren Betriebszustand, Alter, insbesondere Abnutzung, Instandhaltung, Verwendung, Einsatz sowie der durchschnittlichen technischen Lebens- und Nutzungsdauer.
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Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert umfasst die Summe aller Kosten, die aufgewendet werden müssen, um am Bewertungsstichtag eine gleichartige und gleichwertige Maschine /Anlage / Betriebseinrichtung wieder zu beschaffen. Betroffen sein können sowohl neue, ungebrauchte Wirtschaftsgüter, als auch gebrauchte Sachen; es ist dann entweder der Wiederbeschaffungsneuwert oder aber der Wiederbeschaffungszeitwert gefragt.
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Verkehrswert
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit einer Maschine / Anlage / Betriebseinrichtung bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben ausser Betracht.
Der Verkehrswert entspricht dem Gemeinen Wert (vgl. § 9 Bewertungsgesetz).
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