Sachverständigenbüro | Ingenieurbüro
Dipl.-Ing. Thomas Sohr

Wieviel sind meine Maschinen, Anlagen oder Betriebseinrichtungen wert?

Eine einfache Frage ohne einfache Anwort, denn Wert ist nicht gleich Wert:
Der "Wert" eines beweglichen Wirtschaftsgutes hängt von verschiedenen Einflüssen ab, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
  • Technische Kenngrössen
  • Ökonomische Kenngrössen
  • Legislative Kenngrössen
  • Psychologische Kenngrössen
Zunächst ist jedoch zu klären, was der konkrete Anlass für eine Bewertung ist, denn: Der gesuchte "Wert" ist abhängig von deren Verwendungszweck, z.B.:
  • Schadenfall
  • Versicherungswertermittlung
  • Betriebsnachfolge / Unternehmensverkauf
  • Gesellschafterauseinandersetzung
  • Liquidation
  • Kreditaufnahme
  • Versteigerung
  • Insolvenz
  • Sachgründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH)
Beispiele:
  • Die technisch-kaufmännische Betriebseinrichtung eines Unternehmens soll gegen Feuer versichert werden: Es ist erforderlich, den/die Versicherungswerte (Neuwert und/oder Zeitwert) zwecks Festsetzung einer ausreichenden Versicherungssumme zu taxieren um eine Unterversicherung zu vermeiden.
  • Ein Unternehmensverkauf ist geplant, sodass die Einschätzung einer realistischen Kaufpreisrichtlinie erforderlich ist.
  • Eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH, soll gegründet werden. Es fällt die Entscheidung eine sog. "Sachgründung" durchzuführen: Es ist erforderlich, den Zeitwert der Sachen bestimmen zu lassen, die in das Betriebsvermögen der GmbH eingebracht werden sollen.
In der Regel sind gebrauchte Maschinen bzw. Wirtschaftsgüter zu bewerten, es ist also deren "Zeitwert" festzustellen bzw. einzuschätzen.

Der "Zeitwert" definiert in der Bewertungspraxis also einen übergeordneten Wertbegriff für zweckgebundene "Werte" von gebrauchten Maschinen bzw. Sachen im allgemeinen.
Er wird ausgehend vom Neuwert und/oder historischen Anschaffungswert eines Wirtschaftsgutes unter Berücksichtigung diverser Werteinflussfaktoren festgestellt.

Bewertungstichtag:

Jede Bewertung hat eine auf den angegebenen Stichtag bezogene Gültigkeit, vergleichbar mit einem Bilanz-Stichtag. Die Märkte für Gebrauchtmaschinen / Gebrauchtanlagen zeigen unter dem Einfluss von Angebot und Nachfrage keine Festpreise, sodass der Bewertungsstichtag von besonderer Bedeutung ist, wie z.B. bei der Ermittlung von Verkehrswerten (Marktwert, Gemeiner Wert). Dieser Sachverhalt kommt auch zum Ausdruck in dem Wertbegriff Tageswert.